Rudolf Steiner Schule Biel Schützengasse 54 2502 Biel T 032 342 59 19 F 032 341 83 03 kontakt
Finanzen

Finanzen

Die wirtschaftlichen Grundlagen
Der Kanton Bern gewährt vom August 2009 an den grösseren und seit langem bestehenden Privatschulen einen jährlichen Unterstützungsbeitrag, dessen Höhe frühestens im Juni 2009 festgelegt wird. Die Hauptlast der Finanzierung muss aber weiterhin von der wirtschaftlichen Trägerschaft eigenständig in freier Weise zustande gebracht werden. Ein kleiner, aber wichtiger Teil des finanziellen Bedarfes wird durch Spenden, Patenschaften und private Darlehen gedeckt. Durch verschiedene Aktivitäten von Eltern und Schulfreunden werden weitere Einnahmen zu Gunsten der Schule generiert. An erster Stelle sei der Weihnachtsverkauf erwähnt. Erhebliche Reinerträge liefern das Lädeli und das Bücherstübli, die ehrenamtlich geführt werden. Mit jedem Einkauf in diesen „Geschäften“ unterstützt man die Schule.

Der weitaus grösste finanzielle Beitrag muss aber von den Eltern geleistet werden.

Die Elternbeiträge

Grundgedanken
Das Ziel ist, dass jedes Kind, dessen Eltern dies wünschen, die Rudolf Steiner Schule besuchen kann. Insbesondere sollen die Finanzen dafür kein Hindernis sein.
Alle Eltern der Schule beteiligen sich nach sozialen Gesichtspunkten und Regeln an der Finanzierung der Schule, indem sie mit ihren Familienbeiträgen den notwendigen Gesamtbetrag zusammenbringen. Die Regeln sind in detaillierter Form in der Familienbeitrags ordnung festgelegt. Es gibt nicht einen Beitrag pro Kind, sondern pro Familie, unabhängig von der Zahl der Kinder, die den Kindergarten und die Schule besuchen.

Regeln
Die Familienbeiträge werden im Verhältnis des den Familien zur Verfügung stehenden Einkommens bemessen. Ausser diesem Beitrag gibt es eine bescheidene Rechnung für Schulmaterial, das an das einzelne Kind abgegeben wird.
Hauptregel der Familienbeitragsordnung ist, dass der Richtwert des Familienbeitrags 13 Prozent (Kindergarten 10 Prozent) des Bruttoeinkommens beträgt. Weitere Detailregeln ergänzen diese Hauptregel.
Die Angaben über das Einkommen und den Familienbeitrag, die alle Eltern einreichen, kommen nur einer für diese Aufgabe bestimmten Gruppe von Eltern (Familienbeitragsgruppe) zur Kenntnis und werden von ihnen streng vertraulich behandelt.
Die Familienbeitragsgruppe beurteilt jede Beitragsvereinbarung und Gesuche um Beitragsermässigung nach den gleichen gültigen Regeln und entscheidet darüber. Bei Bedarf sucht sie mit den Eltern das Gespräch.

Details siehe (PDF-Dokumente): Finanzkonzept (mit Erläuterungen), Familienbeitragsordnung